SPORT-PHYSIOTHERAPIE
schmerzfrei, stärker, effektiver
Sind Sie durch Schmerzen in Ihrem Alltag oder im Sport eingeschränkt?
Wollen Sie wieder fitter werden sind aber in der Umsetzung aufgrund von bestimmten Umständen (z.B. Operationen, Verletzungen, Schwangerschaft etc.) verunsichert?
Wollen Sie sich aktiv vor Fehlbelastungen, Stress und daraus resultierenden Schmerzen schützen?
Dann sind Sie bei mir genau richtig!
Als ehemalige Leistungssportlerin und (Sport-) Physiotherapeutin habe ich mich auf das myofasziale System (myo= Muskel; Faszie= Gewebe, das alles im Körper mit allem verbindet) spezialisiert. Dadurch ist es mir möglich sehr gezielt und erfolgreich Schmerzen aufgrund von Fehl- und Überbelastungen zu behandeln bzw. vorzubeugen und die Leistungsfähigkeit zu optimieren. Eine faszial betonte Therapie bzw. Training steigert außerdem nachhaltig die Kraft und Beweglichkeit und stärkt Ihr Immunsystem sowie Ihre Körperwahrnehmung.
THERAPIE ANGEBOTE
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Sportphysiotherapie/Physiotherapie
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Faszientraining (inkl. Faszienrun/-walk) und Faszienyoga
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Faszienbehandlung (FDM, Triggerpunkt Massage, klassische Massage)
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Therapie bei chronischen sowie akuten Schmerzen
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Therapie bei Migräne, Schindel, Tinnitus
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Medizinische Trainingstherapie
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Trainingstherapie in der Schwangerschaft und nach der Geburt
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Kinesio-Tape
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Flossing
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Ohrakkupunkt Massage
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Präventive Beratung und Bewegungstherapie
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Trainingstherapie sowie Gang-/Laufschulung im Freien möglich
Der Schlüssel zum Erfolg...
THERAPIEABLAUF
Ausführliche Befundung
In der ersten Einheit nehme ich mir viel Zeit für die Diagnostik, um die genaue Ursache der Schmerzen herauszufinden und mit Ihnen einen optimal an Ihre Bedürfnisse angepassten Therapieplan und -ziele festzulegen.
Individualität und Qualität
Die Therapiemaßnahmen, aktive sowie passive, werden von mir eigens für Sie zusammengestellt und laufend an den Therapiefortschritt angepasst.
Nachhaltige Therapie
Im Laufe der Therapie bekommen Sie eine Übungsmappe um zuhause aber auch nach unserer letzten gemeinsamen Einheit fleißig weiter üben zu können und einen langanhaltenden Therapieerfolg zu gewähren.
KOSTEN und ORGANISATORISCHES
Sportphysiotherapie/präventive Maßnahmen
45min
85 Euro
Sportphysiotherapie/präventive Maßnahmen
60min
100 Euro
Wahltherapeutin:
Bitte bringen Sie zu Ihrem Ersttermin eine Verordnung von Ihrem Arzt mit (Bsp. 10x Physiotherapie a 45min, 10x Massage a 15min).
Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen, muss der Verordnungsschein chefärztlich bewilligt werden (ÖGK und BVAEB bewilligungsfrei).
Am Ende der Behandlungen bekommen Sie von mir eine Sammelrechnung, die Sie gemeinsam mit dem Verordnungsschein einreichen können. (aktuelle Teilrückerstattungstarife)
Falls Sie es zu einem vereinbarten Termin nicht schaffen sollten, geben Sie mir bitte rechtzeitig (mind. 24Std vorher) per SMS, WhatsApp oder telefonisch bescheid, damit ich den Termin anderwärtig vergeben kann. Ansonsten muss ich die Einheit leider verrechnen.
Präventive Maßnahmen:
Für vorbeugende Maßnahmen ist keine Verordnung notwendig, jedoch auch keine Teilrückerstattung möglich!
Ich bin gelistete Gesundheitspartnerin der SVS. Gerne informiere ich Sie, wie Sie bei mir den jährlichen Gesundheitshunderter einlösen können.
Detaillierte Informationen bezüglich Verordnung, Kostenrückerstattung, Bezahlung, … entnehmen Sie bitte den AGBs.
Bringen Sie zu Ihrer ersten Therapie bitte folgendes mit:
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Ein Handtuch und bequeme Kleidung
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Ihre Verordnung
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Aktuelle Befunde
ELISABETH LANDROCK, M.Sc.
Schon in meinen Jugendjahren als Leistungssportlerin (Rudern) war mir klar, dass ich in den Bereichen Sport und Medizin alt werden möchte. Ich schätze mich sehr glücklich, dass ich meine Leidenschaft zum Beruf machen durfte und mir mit der Gründung der „Vorstadt Praxis“ einen Lebenstraum erfüllen konnte.
Profitieren Sie von meiner empathischen Ader, meiner jahrelangen Erfahrung als Sportlerin, Therapeutin und meinem ausgeprägten Interesse an neuen Therapietechniken!
Als Wahltherapeutin habe ich die Möglichkeit Ihnen die Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken, die Sie brauchen und verdient haben!
Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
BERUFLICHER WERDEGANG:
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2008-2009 Reha Zentrum Liesing (Dr. Kienbacher)
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2009-2020 Privatklinik Confraternität
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Seit 2009 freiberufliche Physiotherapeutin
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2021 Gründung der Vorstadt Praxis
LEHRGÄNGE:
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2005-2008 Akademie für Physiotherapie am Wilhelminenspital Wien (" Physiotherapeutische Betreuung im österreichischen Ruderleistungssport")
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2011-2013 Master of Science in Sportsphysiotherapy auf der Paris Lodron Universität in Salzburg ("Krafttraining für Brustkrebspatientinnen und seine Implikation auf die Entstehung eines Lymphödems")
PRAXISZEITEN
Dienstag 8:00-19:00 Uhr
Mittwoch 8:00-15:00 Uhr
Donnerstag 8:00-15:00 Uhr
Freitag 8:00-14:00 Uhr
Termine außerhalb der Praxiszeiten möglich
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Vorstadt Praxis“Physiotherapie:
1.WORAUF MÜSSEN SIE VOR BEHANDLUNGSBEGINN ACHTEN?
1.1. ÄRZTLICHE VERORDNUNG
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist (Haus- oder Facharzt). Die Verordnung muss neben persönlichen Daten folgendes beinhalten:
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eine medizinische Diagnose
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die Anzahl der Behandlungseinheiten und
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die verordnete Behandlung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.
1.2. VERRECHNUNG DER BEHANDLUNGSKOSTEN
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1.3. CHEFÄRZTLICHE GENEHMIGUNG IHRES KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGERS
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
1.4. BEFUNDE
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. WIE GESTALTET SICH DER ABLAUF DER THERAPIE?
2.1. PERSÖNLICHE EINZELBETREUUNG
Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...
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Behandlungsziel
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Maßnahmen der Behandlung
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Behandlungstermine
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Behandlungsdauer
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Behandlungsfrequenz
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Behandlungsumfang
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Kosten der Behandlung
2.2. IHRE BEHANDLUNG
Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
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persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
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behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
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für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
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Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
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bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. GRUNDSÄTZE DER BEHANDLUNG IHRER/S PHYSIOTHERAPEUT/IN
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Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
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Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
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Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.
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Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. DOKUMENTATION
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. WAS SOLLTEN SIE ÜBER DIE KOSTEN DER BEHANDLUNG WISSEN?
3.1. HÖHE DER KOSTEN
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste.
3.2. ZAHLUNGSMODUS
Die Therapie wird unmittelbar nach jeder Einheit in bar, oder nach einer vereinbarten Anzahl an Therapieeinheiten per Überweisung bezahlt.
4. WAS IST IHR ANTEIL AN EINER ERFOLGREICHEN BEHANDLUNG?
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
5. WIE SAGEN SIE EINEN VEREINBARTEN BEHANDLUNGSTERMIN AB?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen (wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen können Sie mir auch gerne SMS oder ein Mail schicken). Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. WANN ENDET DIE BEHANDLUNG?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. WIE SUCHEN SIE UM EINEN TEILRÜCKERSATZ DER BEHANDLUNGSKOSTEN an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Vertragspartner.